Beteiligung Aufhebungsvertrag (Allgemeines)
Hallo,
das BAG hat nur festgestellt, dass es denkbare Situationen geben kann, dass ein Arbeitgeber nicht immer seine Verpflichtungen nach § 178 Abs. 2 SGB IXgegenüber der SBV vor Abschluss nachkommen kann.
Mehr dazu auch unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20614
Eine denkbare Ausnahme wird beschrieben unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20606
Der Beschluss 7 ABR 67/10 vom BAG ist kein Freibrief für Arbeitgeber die SBV nicht zu unterrichten.
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Gruß
Wolfgang