SBV wird unter Druck gesetzt (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2020, 09:58 (vor 1193 Tagen) @ Sandra

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich den Personaler auf den auch auf Dich anzuwendenden § 37 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die bekannte Fachkommentierung verweisen und ihn fragen, worauf sein weitergehender Anspruch beruht.
Wenn er etwas von Dir will, muß er das begründen und nachweisen - nicht Du mußt Dich rechtfertigen.
Und im Zweifelsfall soll er doch bitte alles schiftlich verlangen, dann hast Du die Möglichkeit, dies rechtlich prüfen zu lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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