Personalwesen (Gleichstellung)

garda, Berlin, Monday, 11.01.2021, 08:04 (vor 1200 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi,

das hört man leider immer wieder. Im Antrag ist die Rechtsprechung immer noch nicht umgesetzt, dass man auch den Arbeitgeber ankreuzen kann oder eben nicht. Nur bei den Gremien hat man das schon immer so gemacht.

Es handelt sich hier um einen Gesetzesverstoß (Stichwort: Sozialdatenschutz) und ich würde Anzeige erstatten. Die Leute müssen endlich lernen richtig hinzusehen und eben nicht nur nach Schema F zu arbeiten (hamwaschonimmersogemacht).

Sollten die Beteiligten daraus Nachteile haben, wäre auch Schadenersatz aus einer Amtspflichtverletztung zu prüfen.

Als SBV kann man da wenig machen, es müssen sich die Betroffenen darum kümmern denn als SBV bist du daraus "nicht beschwert". Gleichwohl kannst du an den Leiter der Dienststelle schreiben und dich beschweren da dir das zur Kenntnis gekommen ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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