Personalwesen (Gleichstellung)
Moin Remhagen,
ich habe Wauzi so verstanden, dass die Agentur für Arbeit trotz entsprechender Streichung den Fragebogen an den Arbeitgeber versandt hat.
Öffnet der AG absichtlich die Post der SBV, reden wir von einer Straftat nach § 206 StGB. Da würde ich Anzeige erstatten.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael