Ausbildung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.03.2021, 12:05 (vor 1134 Tagen) @ Luculus

Moin Moin,

hat diese Agentur für Arbeit eigentlich eine Schwerbehindertenvertretung?
Wenn ja, diese anschreiben und darum bitten, wen von vorgesetzter Stelle man dort anschreiben sollte. Oder aber, wenn dieser Weg scheitert, dieses Problem telefonisch und/oder per mail an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schicken,d a die Agentuir für Arbeit eine Bundesheörde ist und hier um Hilfe bitten,. Immer deutlich machen, dass die Ausbildungen in der Werkstatt in die Arbeitslosigkeit bzw. Berufstätigkeit mit ergänzendem Hartz IV Bedarf führen und man Schwerbehinderte nicht einfach abstempeln sollte.

Zweiter Weg: Die Arbeitgeber beantragen vor einer Einstellung die Hilfestellungen des § 73 SGB III und begründen dieses mit den notwendigen Hilfestellungen und den Erfolgsaussichten nach Abschluss der Ausbildung. Mla schauen, wie dieser Antrag dann beschieden wird.

Ich würde beides parallel machen, Die Bundesstelle anrufen und für den konkreten Fall einen Antrag stellen mit dem Hinweis auf den § 112 SGB IX Recht auf Bildung und § 164,4 Recht auf Arbeitsplatz, bei dem die Fähigkeiten und Kenntnisse weiterentwickelt werden und somit berufliche Inkulsion mögiich ist.

Liebe Grüße

Hendrik


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