Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.03.2021, 17:37 (vor 1133 Tagen) @ Arnika

Hallo,

in einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG werden grundsätzlich generelle und allgemein Gefährdungen unabhängig von konkreten Einzelfallumständen ermittelt und die notwendigen Maßnahmen beschrieben.
So werden zB Lichtverhältnisse erst einmal anhand einer "normalen" durchschnittlichen Sehkraft beurteilt und Lärmschutz ebenfalls nach standardisierten Grenzwerten bewertet, die sich am Normbereich desdurchschnittlichen Hörvermögens orientiert.

Erst danach obliegt es der SBV, konkrete Einzelfallmaßnahmen wenn notwendig zB auf Grundlage des § 164 Abs. 4 SGB IX vorzuschlagen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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