Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)
Hallo Arnika,
ich bin SBV und bei uns wird gerade eine GBU der Arbeitsplätze der sbM über den Arbeitsschutzausschuss durchgeführt.
Grob gesehen läuft das folgendermaßen ab:
1. Klärung mit Datenschutzbehörde für Abfrage der sbM.
2. Abfrage der sbM über die Beeinträchtigungen via Formular.
Beschäftigte mit mindestens einer wesentlichen Sehbehinderung
Beschäftigte mit mindestens einer hochgradigen Schwerhörigkeit
Beschäftigte mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung
3. Begehung der Arbeitsplätze mit SBV, BR, Inklusionsbeauftragte, Betriebsarzt, evtl. Vorgesetzter, Sicherheitsing.
4. Klassifizierung von identifizierten Gefährdungen erfolgt mit Hilfe der Risikomatrix nach Nohl.
5. Ermittlung des notwendigen Handlungsbedarfes je Arbeitsplatz
Gerne gebe ich dir dazu weiter Infos.
Viele Grüße