Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 13.07.2021, 15:43 (vor 1019 Tagen) @ Taurus

Hallo Taurus,

vielen Dank für deine Beschreibung. Ich bin gerade auch an der Gefährdungsbeurteilung.

Ich bin zur Zeit im Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weder der FfA noch dem BR sind die Schwerbehinderten bekannt. Klar, Rollstuhlfahrer sind bekannt aber z.B. auch Mitarbeitende mit z.B. einem grünen Star und Sehbehinderung sind eher weniger bekannt.

Ich kann noch nicht genau "greifen" wie vorzugehen ist ohne den Datenschutz zu verletzen.

Darf die FfA die Schwerbehinderten kennen? Teilt die schwerbehinderte Person die Einschränkungen mit oder geht das z.B. über den Betriebsarzt? Der BR kennt doch die Schwerbehinderten auch nicht. Auf der anderen Seite, wie soll eine FfA die Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn sie die Personen und Einschränkungen nicht kennt?

VG
Christian


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