Ausladung zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 13.04.2021, 09:36 (vor 1081 Tagen) @ PWilms

Moin moin,

also ich sehe das so:

zum einen würde ich mich heraushalten, wenn es um die Position meines Vorgesetzten geht und mich für verhindert erklären. Das kannst aber nur Du selber tun. Erst dann kommen Vertretungsregelungen ins Spiel. So, wie es Dein Arbeitgeber macht, ist es rechtswidrig und angreifbar, da der Arbeitgeber nicht bestimmen kann, wer an Gesprächen o.ä. teilnimmt.

Ich würde dem Arbeitgeber mitteilen, dass er keinen Vertretungsfall bestimmen kann und hier ein unbefugtes Eingreifen in die Arbeit der SBV vorliegt. Die genannten Vertreter dürfen ohne Weisung von Dir nicht eigenständig agieren, sondern Du musst den Vertretungsfall benennen. Somit handeln sie nicht als Stellvertreter und die SBV ist in dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß eingebunden, was dazu führt, dass das Ergebnis angreifbar ist und Du Entscheidungen aussetzen kannst-. Da auch der Betriebs- bzw. Personalrat auf die Einhaltung der zugunsten Schwerbehinderter bestehender Gesetze und Verpflichtungen des Arbeitgebers zu achten hat, riskiert der Arbeitgeber, dass wegen dieses Formfehlers die Einstellung abgelehnt wird.

Dieses würde ich dem Arbeitgeber so mitteilen und abwarten, wie dieser reagiert.

Gibt es bei Euch eine/n Inklusionsbeauftragte/n? Wie sieht diese/r den Sachverhalt?

Liebe Grüße

Hendrik


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