Ausladung zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Scheeks, im MTK, Tuesday, 13.04.2021, 09:36 (vor 1108 Tagen) @ PWilms

Hallo PWilms,

Nun kam Gestern die Personalabteilung auf die Idee mich für das entsprechende Auswahlverfahren auszuladen, aufgrund meiner "fachlichen Nähe" und dafür einen meiner zwei Vertreter/-in dafür einzuladen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist kein Gremium, sondern eine Vertrauensperson. Wenn sie sich selbst für verhindert erklärt oder dies aus aus offenkundigen Gründen ist (z.B. Krankenhausaufenthalt nach Unfall, wo man sich kaum vorher abmelden kann), übernimmt der Stellvertreter, siehe § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Ebenso übernimmt die Stellvertretung, wenn die Vertrauensperson selbst persönlich und unmittelbar betroffen ist und somit durchaus befangen ist oder sein dürfte.
Da es bei euch aber nicht um die Bewerbung der Vertrauensperson (VP) selbst geht, ist die VP zumindest nicht offenkundig persönlich betroffen und als befangen zu betrachten. Natürlich wäre zu klären, wie eng die Arbeit in der Abteilung mit dem Abteilungsleiter verflochten ist, also ob sich hier noch ein Interessenkonflikt und eine eventelle Befangenheit ergeben kann.
Solange keine Befangenheit festgestellt wurde, ist die VP auch nicht verhindert und die Personalabteilung hat einfach die SBV einzuladen und nicht eigenmächtig die VP aus- und dafür ("irgendeinen") Stellvertreter einzuladen.

In einer Fortbildung wurde mal gesagt, dass diese Vertreter eigentlich nur in Erscheinung treten, wenn ich selbst verhindert bin, was natürlich nicht der Fall ist.

Korrekt, bei Verhinderung oder Befangenheit. Und die Verhinderung ist nicht sehr weit gefasst und darf auch nicht nach Lust und Laune von Dritten erklärt werden.

Meine Meinung? Eure Personalabteilung traut dir nicht zu, dass du professionell zwischen deiner eigenen fachlichen Arbeit in der Abteilung und deinen klar angegrenzten Aufgaben als SBV trennen kannst. Fachliche Nähe finde ich sogar eher vorteilhaft, weil es mehr Verständnis über die Eignung ermöglicht. Gerade als SBV benötigst du solche Kenntnis sogar sehr stark, damit du die fachliche Eignung aller Bewerber beurteilen und kompetent entscheiden kannst, ob der/die schwerbehinderte(n) Bewerber in gleicher Weise fachlich geeignet ist/sind oder nicht.
M.E. überschreitet eure PA ihre Kompetenzen. Wie man an besten damit umgeht, weiß ich aber nicht, mit so einem Fall habe ich noch keine Erfahrungen. Sicher zuerst ansprechen und sachlichen Dialog suchen; Rechtsgrundlage benennen lassen ist auch oft ein brauchbarer Ansatz.


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