Vorstellungsgespräche (Allgemeines)
Moin Moin Spanier,
die SBV hat das Recht an allen Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, wenn sich Schwerbehinderte beworben haben. Eine Pflicht besteht nicht, der Arbeitgeber muss Euch über die Gespräche informieren und kann nicht bestimmen, ob und an welchen Ihr teilnehmt.
Wenn sich keine Schwerbehinderten beworben haben, hat die SBV auch kein Recht auf Teilnahme.
Liebe Grüße
Hendrik