Vorstellungsgespräche (Allgemeines)
Moin albaracin,
unsere kollektivrechtlichen Vereinbarungen werden vor Unterzeichnung von den Vertragsparteien unabhängig ausführlich geprüft. Interner sowie externer Sachverstand.
Insbesondere auf Datenschutz, BetrVG, und alle weiteren Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen.
AG ist jedenfalls mit der Anwesenheit der SBV zufrieden und hält es für sinnvoll, insbesondere das er durch die Teilnahme der SBV schon ordentlich Lohnkosten gespart hat. Insbesondere sind Fördergelder aus dem HEPAS 2021 zu erwähnen. Dadurch sind schon einige Bewerber in dauerhafte (unbefristete) Beschäftigung gekommen. Als weiteren Benefit sehe ich auch, dass schon vor Eintritt in das Unternehmen der Arbeitsplatz, falls erforderlich, entsprechend hergerichtet werden kann. In der Vergangenheit wurde das durch den AG oft übersehen.
Beispiel selbst erlebt:
Freitag
Nachricht von AG an SBV Montag kommt ein sehbehinderter Mitarbeiter wie müssen wir den Arbeitsplatz gestalten?
Von SBV an AG: Muss er halt kommen und sitzen und sie müssen bezahlen. Leider wurde versäumt mich einzubinden.
In den Unterlagen des BR und der TOP war nix zu entnehmen das der nix sieht. Es ist jetzt 13 UHR und ich kann aktuell keine Lösung anbieten. Das V Gespräch war ja vor 6 Wochen.
Fazit:
AG hat vier Wochen nach Eintritt ins Unternehem gebraucht um Arbeitsplatz anzupassen. Mitarbeiter konnte nicht arbeiten. Lohnkosten ohne Leistung für Arbeitgeber.
Sicherlich hat das alles nichts mit gesetzlichen Bestimmungen zu tun.
Manchmal sollte man aber auch alternative Wege gehen die den SbM und dem AG helfen.
Gruß bifavi