Vorstellungsgespräche (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.04.2021, 10:15 (vor 2008 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

mit einer Kollektivvereinbarung iSd § 26 Abs. 4 BDSG seid Ihr zwar erst mal relativ sicher, allerdings muß auch diese Kollektivvereinbarung insgesamt allen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Regelungen der DS-GVO Rechnung tragen (ErfK, Franzen, § 26 BDSG Rn 48). Das bedeutet, daß der gesamte Prozess der Datenerhebung und -verarbeitung im Zuge eines Bewerberverfahrens bei allen am Prozess Beteiligten (AG, BR, SBV) diesen Vorgaben entsprechen muss.

Und in Bezug auf die Teilnahme der SBV an Bewerberverfahren, ohne daß der gesetzliche Grund des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX vorliegt, gab es bereits bereits in der Vergangenheit in Zusammenhang mit dem Grundsatz der "Datensparsamkeit" in der datenschutzrechtlichen Diskussion eine kontroverse Diskussion.

--
&Tschüß

Wolfgang


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