Beteiligung SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.04.2021, 12:11 (vor 1112 Tagen) @ Tane

Hallo,

ein Standardhinweis im Anschreiben dürfte rechtswidrig sein, Du solltest die Entfernung verlangen - ggfs. auch gerichtlich durchsetzen. Auch die ausdrückliche Frage zu Beginn des Bewerbergesprächs ist tendenziell rechtswidrig.
Die einschlägige Kommentierung ist sich ziemlich einig, daß eine derartige Ablehnung nicht "herausgefordert" werden darf, sondern eine solche Ablehnung nur vom Bewerber/von der Bewerberin direkt und unbeeinflußt geäußert werden kann.

In unserem Betrieb wird bei Bewerbergesprächen nur die Teilnehmer vorgestellt - bei der SBV mit einem kurzen Hinweis auf schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen - mehr nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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