Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 21.04.2021, 14:01 (vor 1101 Tagen) @ Tane

Gibt es irgendwo einen Kommentar o.ä., der besagt, dass evtl eine Rechtswidrigkeit vorliegt?

Hallo, in SGB IX-Standardliteratur etwa von Prof. Düwell oder Prof. Knittel ist das schon seit Jahren ausführlich kommentiert, dass und warum eine derartige suggestive Befragung generell verboten ist.

Es wurde dann die Frage gestellt, ob es für den schwerbehinderten Bewerber ok ist, oder ob er es ablehnen möchte.

Klar unzulässige Befragung! Zulässig allenfalls neutraler Hinweis auf Ablehnungsrecht nach § 164 Abs. 1 letzter Satz SGB IX – aber nicht Befragung!

dass im Einladungsschreiben die Frage gestellt wird, ob die Teilnahme der SBV gewünscht sei.

Klar unzulässiges Einladungsformular, da mit dreister suggestiver Frage. Ziemlich plumper durchsichtiger Versuch, das SGB IX zu umgehen. Daher dem verantwortlichen Personaler auf die Finger klopfen wegen Rechtsbruch hinter dem Rücken der SBV.

Gruß,
Cebulon


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