Dienstvereinbarung GLAZ (Allgemeines)

SVogel, Tuesday, 25.05.2021, 09:20 (vor 1065 Tagen)

Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber (Stadtverwaltung) hat der SBV einen Entwurf über eine neue Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vorgelegt. In dem § über Arztgänge ist geplant Arztbesuchszeiten einschließlich Wegezeiten, die innerhalb einer Kalenderwoche insgesamt über drei Stunden hinausgehen, können im Rahmen der Sollarbeitszeit auf Antrag im Umfang von 50% gut geschrieben werden.
Die SBV hat angeregt bei Arztgängen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern die Arbeitszeit komplett gut zu schreiben, da ein Nacharbeiten von bis zu drei Stunden nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber lehnt dies ab.
Ist es erlaubt, dass der Arbeitgeber die schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen ignoriert und im Falle eines Arztganges noch zusätzliche Stunden aufbürdet ?
Über Anregungen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
SVogel


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