Dienstvereinbarung GLAZ (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.05.2021, 14:07 (vor 1067 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

die Passage zu Arztbesuchen findet sich im TVöD für Bund und Kommunen im § 29 Abs. 1 Buchstabe f. Und Du hast leider souverän überlesen, daß die Vergütungspflicht nur dann gilt, wenn ein Besuch zwingend während der Arbeitszeit notwendig ist. Und bei flexibler Arbeitszeit kann ein AG bzw. Dienstherr sehr wohl verlangen, daß Arztbesuche soweit wie möglich vom AN außerhalb der Arbeitszeit geplant werden. Das hat dann auch nichts mit "Mehrarbeit" zu tun.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile sehr viele kleine oder mittelgroße Kommunen (Schätzungen gehen bis zu 40%), die gar nicht Mitglied im jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverband sind und deswegen überhaupt nicht an den TVöD gebunden sind.
Deswegen wäre die erste Nachfrage an den Threadstarter, ob überhaupt Tarifbindung besteht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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