Dienstvereinbarung GLAZ (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.05.2021, 14:30 (vor 1066 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

Im § 29,6 TVÖD steht: "Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn erforderliche diese während der Arbeitszeit erfolgen muss erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten"

Ich hatte daraus sinngemäß gemacht:
"dass man für in der Arbeitszeit notwendige Arztbesuche unter Fortzahlung des Entgetls freigestellt wird."

Das Wort "zwingend" taucht dort nicht auf.

Wir meinen beide das identische:
Ist die Abwesenheit nur in der Gleitzeit möglich, dann muss das Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dann nicht kürzen. Nebenbei habe ich aus dem Wort "Dienstvereinbarung" geschlossen, dass es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst handelt. Sonst wird eine Betriebsvereinbarung geschloissen.

Liebe Grüße

Hendrik


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