Dienstvereinbarung GLAZ (Allgemeines)
Moin Moin SVogel,
aus Stadtverwaltung vermute ich, dass bei Dir der TVÖD gilt. Im § 29,6 steht unter Freistellung von der Arbeitszeit, dass man für in der Arbeitszeit notwendiige Arztbesuche unter Fortzahlung des Entgetls freigestellt wird.
Mir istz nicht bekannt, dass eine Dienstvereinbarung geltendes Recht verschlechtern darf ..... sprich Dich vor einer Reaktion bitte mit Deinem Personalrat ab.
Liebe Grüße
Hendrik