Neubau der Zentrale, SBV nicht einmal informiert (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
wenn die SBV nicht informiert wurde, dann erklärst du einfach die Aussetzung der Maßnahme gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und forderst die vollständige Information an.
Dann muß Dir der AG auch ausreichend Zeit einräumen, die Unterlagen zu prüfen und ggfs. behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen vorzuschlagen.
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&Tschüß
Wolfgang