Neubau der Zentrale, SBV nicht einmal informiert (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.05.2021, 11:20 (vor 1066 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

Du hast Recht, man kann das Verfahren aussetzen, aber ....
die Kassen werden bereits umgebaut, wenn die SBV das Verfahren aussetzt, kann es der Arbeitgeber nach Außen so darstellen, als würde er gerne zeitnah weiter umbauen, aber die SBV alles verzögern, was deren Ansehen auch bei den Schwerbehinderten schwächen könnte.

Zudem kommt hinzu, dass wenn der Arbeitgeber die Kassen der Schwerbehinderten zuerst umbaut (die SBV hat aus meiner Sicht nicht das Recht zu fordern, dass die ganzen Kassen umgebaut werden, da sie nur für die Schwerbehinderten zuständig ist) , somit die Kollegen/innen Kenntnisse erlangen, bei welchen Kollegen/innen eine Schwerbehinderung vorliegt, da die anderen Kassen erst später umgebaut werden ......

Ob dieses der Inklusion und dem Datenschutz nützt, weiß ich nicht.

Ich würde den Arbeitgeber informieren, dass dieses Vorgehen rechtsfehlerhaft ist, man aber, damit die Wände zeitnah eingebaut werden, kein formelles Verfahren in Gang setzt und im Gegenzug erwartet, dass die Filialen, in denen Schwerbehinderte beschäftigt werden, zunächst umgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik
I


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