Neubau der Zentrale, SBV nicht einmal informiert (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.05.2021, 11:24 (vor 1037 Tagen) @ eleonore75

Hallo rosmel,

auch wenn der AG behauptet, daß erst mal keine schwerbehinderten/gleichgestellten AN betroffen sind, schadet es mE nichts, den gesetzlichen Informationsanspruch der SBV "höchstvorsorglich" schon mal geltend zu machen.

Der AG muß sich dann aber auch an der Aussage messen lassen - d.h., er kann sich dann nicht auf Entscheidungen berufen, die evtl. im Vorfeld der anstehenden Umbaumaßnahmen getroffen wurden und sich dann doch auf den Umbau der Arbeitsplätze Deiner Klient*innen auswirken.

--
&Tschüß

Wolfgang


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