Leidensgerechter Arbeitsplatz (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.07.2021, 22:38 (vor 1016 Tagen) @ Jona

Hallo,

die Grenze liegt in der "Zumutbarkeit" für den Arbeitgeber. Und wenn ein Beschäftigter einen Ersatzarbeitsplatz ohne gute Gründe ablehnt, hat idR der Arbeitgeber seine Pflicht - also das, was ihm zumutbar ist - erfüllt und muß nicht noch mehr tun. Die krankheitsbedingte Kündigung dürfte dann problemlos auch beim Arbeitsgericht durchgehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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