Leidensgerechter Arbeitsplatz (Allgemeines)
Hallo,
die Grenze liegt in der "Zumutbarkeit" für den Arbeitgeber. Und wenn ein Beschäftigter einen Ersatzarbeitsplatz ohne gute Gründe ablehnt, hat idR der Arbeitgeber seine Pflicht - also das, was ihm zumutbar ist - erfüllt und muß nicht noch mehr tun. Die krankheitsbedingte Kündigung dürfte dann problemlos auch beim Arbeitsgericht durchgehen.
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&Tschüß
Wolfgang