Wahlrecht (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 30.07.2021, 10:36 (vor 973 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich zerbreche mir gerade den Kopf.
Auf Arbeitsplätze werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen nicht angerechnet, wenn sie weniger als 18 Stunden/Wo arbeiten ( §156 SGB IX).
Hat diese Personengruppe (wir haben 9 in unserem Betrieb) ein Wahlrecht bei der Wahl der SBV und auch das Recht an der Teilnahme der Schwerbehindertenversammlung?
Meiner Meinung nach schon.
Hier in A-Z hab ich zu Minijobbern nix gefunden und in der Wahlordnung ist auch nix differenziert.

Also müsste das Recht an Versammlung und Wahlen eigentlich bestehen.
Sie gelten nur nicht bei der Pflichtbesetzung der Arbeitsplätze!?
Richtig???

--
Gruß
Vertigo


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