Wahlrecht (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 30.07.2021, 11:47 (vor 1001 Tagen) @ Vertigo

Hab doch noch was gefunden in §158 Abs 2 Satz 2.

Anrechnung unter 18 Stunden ist also möglich auf Antrag durch Arbeitgeber beim Arbeitsamt, wenn der Mitarbeiter wegen Art und Schwere der Behinderung weniger als 18 Stunden arbeitet.

Bleibt nur noch die Frage der Wahlberechtigung!?

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Gruß
Vertigo


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