Wahlrecht (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 30.07.2021, 17:09 (vor 1000 Tagen) @ Vertigo

Hier in A-Z hab ich zu Minijobbern nix gefunden und in der Wahlordnung ist auch nix differenziert.

Hallo, maßgeblich ist letztlich allein der § 177 Abs. 2 SGB IX, und folglich sind auch „geringfügig Beschäftigte“ klar wahlberechtigt kraft Gesetzes. So auch die “Legaldefinition“ in § 1 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO (Wahlberechtigte).

Gruß,
Cebulon


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