Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)
Also müsste dann auch das Ableisten von Mehrarbeit ab der ersten Stunde der induviduellen TZ- Arbeitszeit abgelehnt werden können.
Hallo Norbert,
das ist „Denkfehler“. Das kann nicht als Mehrarbeit abgelehnt werden gemäß § 207 SGB IX, weil keine Mehrarbeit i.S. dieser Vorschrift nach BMAS-Broschüren sowie auch der Rechtsprechung, sondern vielmehr Überstunden. Schlussfolgerung ist nicht plausibel und schon gar nicht zwingend.
Gruß,
Cebulon