Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 02.08.2021, 16:14 (vor 995 Tagen) @ lunos1961

Hier steht also Arbeitsrecht dem Sozialrecht widersprüchlich gegenüber.

Hallo, in den zwei Urteilen gings um sog. (ungeplante) Überstunden nach Tarifrecht, und gerade nicht um die Mehrarbeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts, auch wenn dieser Begriff „Mehrarbeit“ z.B. in § 7 Abs. 6 TVöD-K vorkommt.

Der Ansicht des beklagt. Krankenhauses, dass der Krankenpfleger keine Überstunden, sondern „Mehrarbeit“ i.S. dieses Tafifvertrags geleistet habe, hat das BAG klar widersprochen und die Revision der Klinik zurückgewiesen.

Da viele Schwerbehinderte, die ich kenne, aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitszeit reduziert haben …

Wie bereits erwähnt bzw. verlinkt, ginge da allenfalls was über § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX (Arbeitszeit) sowie § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.

… wollte ich wissen, ob diese Urteile Auswirkungen auf den § 207 SGB IX haben, da dort Mehrarbeit erst nach Erreichen der Arbeitszeit eines VZ- Beschäftigten gilt.

Nein, keine Auswirkung, da keine Änderung bisheriger Rspr. zur Mehrarbeit i.S.d. § 207 SGB IX des Neunten Senats (BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01, und BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06). Hätte diese Rechtsprechung gekippt werden sollen, so hätte der zitierte Sechste und Zehnte BAG-Senat zuvor beim Neunten Senat fragen müssen, ob mit einer solchen Änderung der Rechtsprechung einverstanden. Dieses ist nicht geschehen. Das BAG, 26.04.2017, 10 AZR 589/15, hat vielmehr in Rn. 21 und 22 darauf verwiesen, dass der in den gesetzlichen Regelungen (wie dem SGB IX) verwendete Begriff Mehrarbeit sich demgegenüber „durchweg nicht auf‘s Überschreiten einer individuell vereinbarten Arbeitszeit, sondern auf die regelmäßige betriebliche oder gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit“ bezieht (Rn. 22). Somit hat auch BAG, Urteil vom 26.04.2017, 10 AZR 589/15, die Grenze von 8 Stunden nochmals erneut ausdrücklich bekräftigt und nicht umgekehrt. Hier ein Praxis-Beispiel zur gesetzlichen Mehrarbeit.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion