Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Monday, 02.08.2021, 08:32 (vor 998 Tagen) @ Cebulon

Guten Morgen,
erstmal Danke für die Antwort.

Deine Antwort trifft nicht den Punkt auf den ich hinaus wollte.

Das BAG hat ja in den og. genannten Urteilen seine bisherige Rechtssprechung geändert.
So gilt bei Teilzeit-AN Mehrarbeit ab der ersten Stunde des Überschreitens der individuell vereinbarten Arbeitszeit.
Also bereits vor erreichen der Vollzeit.

Da viele Schwerbehinderte die ich kenne aus gesundheitlichen Gründen ihre AZ reduziert haben wollte ich wissen, ob diese Urteile Auswirkungen auf den § 207 SGB9 haben, da dort Mehrarbeit erst nach erreichen der Arbeitszeit eines
VZ- Beschäftigten gilt.

Hier steht also Arbeitsrecht dem Sozialrecht widersprüchlich gegenüber.

Danke


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