Gute Frau: Kündigung mit 67 (Kündigung)

Wolfgang E., Wednesday, 23.08.2006, 12:06 (vor 6466 Tagen) @ Sven Posselt

» Wir haben eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin im Außendienst mit einem Gdb von 50. Die gute Frau ist 67 Jahre und arbeitet noch. Sie hat einen Arbeitsvertrag, wo sie bis an ihr Lebensende arbeiten kann. Den Antrag zur Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt hat man so aufgebaut, dass sie halt "schlecht" arbeite. Bei einer anderen Betrachtungsweise würde sie im Mittelfeld liegen.

» Die Firma möchte sie nun in den Ruhestand schicken, was sie aber abgelehnt hat. Nach Aussage vom Vorgesetzen und der Personalabteilung wurden ihr mehrere Angebote unterbreitet, die sie abgelehnt hat. Die Frau äußert auch nicht ihre Vorstellungen bezüglich einer Abfindung, Beratervertrag oder Ähnliches.

» Als letzte Möglichkeit sieht die Firma halt nur eine personenbedingte Kündigung. Die Firma erfüllt nicht die 5% Quote. Nun liegt ein Schreiben des Landeswohlfahrtsverbandes bei mir auf dem Tisch. Keine Ahnung was ich da rein schreiben soll. Ich würde mich über ein paar hilfreiche Tipps sehr freuen...

Der erste Reichskanzler von Bismarck, der erste Bundeskanzler Adenauer sowie der Ministerpräsident FJS übten ihre Ämter mit weit über 70 Jahren aus, mein Onkel war noch mit 80 Jahren erfolgreicher Außendienstler einer Versicherung, und der über 100-jährige Schauspieler Heesters tritt noch heute aktiv auf. Die viel jüngeren Nachfolger von Bismarck und Adenauer waren nicht unbedingt erfolgreicher...

Und das "druckfrische" Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.08.2006 verbietet ausdrücklich Altersdiskriminierung, worauf die SBV in Ihrer Stellungnahme unbedingt eingehen sollte.

... und mit 66 Jahren, ist noch lange nicht Schluss, und schon gar nicht bei Frauen. Nach der Rechtsprechung müssen behinderte wie nichtbehinderte Beschäftigte keine Höchstleistungen im Beruf erbringen, sondern eine Leistung von "mittlerer Art und Güte" (vgl. § 243 Abs. 1 BGB).

Wenn die Mitarbeiterin Leistungen "im Mittelfeld" erbringt, gibt es überhaupt keinen Grund für eine SBV, die ihr Amt ernst nimmt, der Kündigung zuzustimmen, zumal dann, wenn die Mitarbeiterin in der Lage ist, ihr KFZ bei den Außendiensteinsätzen selbst zu führen. Dass sich die Firma wohl von einer jugendlichen Außendienstlerin ohne Falten mehr Umsatz ihrer Pharmaprodukte verspricht als von einer älteren Mitarbeiterin mit Berufserfahrung, spielt rechtlich keine Rolle!

Weiterführende Infos zu einer fundierten SBV-Stellungnahme unter
www.altersdiskriminierung.de
www.goldenefalte.de
www.zeit.de


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