SBV nicht angehört... der Nächste bitte... (Allgemeines)
Vielen Dank für die Rückmeldung Hendrik1
Also gilt in meinem Fall die Email-Information des AG-Anwalts ,dass sie mit ihrem Kündigungsbegehren zum I-Amt gehen noch nicht als Beteiligung der SBV, sonders es muss expliziet die Stellungnahme/Anhörung der SBV vor Ausspruch der Kündigung angefordert werden..?
Danke und ein schönes Wochenende