SBV nicht angehört... der Nächste bitte... (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Friday, 05.11.2021, 14:06 (vor 1811 Tagen) @ Hendrik1

Vielen Dank für die Rückmeldung Hendrik1

Also gilt in meinem Fall die Email-Information des AG-Anwalts ,dass sie mit ihrem Kündigungsbegehren zum I-Amt gehen noch nicht als Beteiligung der SBV, sonders es muss expliziet die Stellungnahme/Anhörung der SBV vor Ausspruch der Kündigung angefordert werden..?

Danke und ein schönes Wochenende


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