SBV nicht angehört... der Nächste bitte... (Allgemeines)
Also gilt in meinem Fall die Email-Information des AG-Anwalts ,dass sie mit ihrem Kündigungsbegehren zum I-Amt gehen …
Hallo Nobi,
eine solche reine Ankündigung ist i.d.R. keine „Anhörung“ i.S.d. § 178 Abs. 2 SGB IX. Vor allem aber muss die Anhörung mit „umfassender“ Unterrichtung verbunden sein, da ansonsten keine ordnungsgemäße Anhörung. Hier die BIH-Ansicht zu BAG, 13.12.2018, 2 AZR 378/18.
Gruß,
Cebulon