Abordnung (Allgemeines)

Tomson, Monday, 29.11.2021, 23:31 (vor 871 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin stellv. SBV und selbst schwerbehindert.
In unserem Unternehmen das als Gmbh geführt wird, gilt der TVÖD.
Mein AG möchte gerne, dass ich meine Arbeitsaufgabe bei einer Schwestergesellschaft, also bei einem anderen AG
ausübe. Ich soll also weiterhin meine bisherige Arbeitsaufgabe für meinen bisherigen Arbeitgeber ausführen, nur eben am Arbeitsort des Schwesterunternehmens.
In meinem Arbeitsvertrag ist mein bisheriger Einsatzort eindeutig festgelegt.
Im Arbeitsvertrag gibt es keine Versetzungs-oder Abordnungsklausel, jedoch wird Bezug auf den BAT bzw.
den ihn ersetzenden und ergänzenden Bestimmungen genommen. Folglich gilt der TVÖD.
Dieser enthält in § 4 bekannterweise eine sog. Abordnungsklausel, nach welcher es wohl möglich erscheint,
eine Abordnung an denselben oder an einen anderen AG einseitig zu veranlassen.

Muß ich mich einer evtl. Abordnung also beugen, falls mein AG dies verlangt?

Danke vorab für Eure Hinweise.
VG
tomson


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