Abordnung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.11.2021, 08:13 (vor 879 Tagen) @ Tomson

Hallo,

wenn der Arbeitsort im Vertrag festgelegt ist, dürfte dies nach dem sog. "Günstigkeitsprinzip" Vorrang vor allgemeinen tariflichen Regelungen haben. Es kommt allerdings auf die exakte Formulierung an. Da sollte im Zweifelsfall schon ein Fachmensch für Arbeitsrecht drüberschauen.

Außerdem gibt es auch für stellv. SBVen einen Mandatsschutz. Es stellt sich also die Frage, ob das Amt mit der Abordnung überhaupt noch sinnvoll wahrgenommen werden kann - insbesondere dann, wenn Du als "Stelli" schon amtiert hast.

Für einen BR könnten diese Punkte evtl. ausreichen, einer Abordnung/Versetzung zu widersprechen.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion