Heranziehung zum Wochenenddienst (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Thursday, 02.12.2021, 11:22 (vor 876 Tagen) @ lunos1961

Guten Morgen Lunos,

eine Kollegin (Gleichgestellt und öffentlicher Dienst) hat auf Grund ihres Gesundheitszustandes ihre Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Befristungsgesetz) reduziert.

Hat die Kollegin bei der Antragstellung der Teilzeit dem AG auch mitgeteilt wie sie sich die Verteilung der Arbeitszeiten vorstellt?
Wird leider oft vergessen.

Auf Grund fachärztlicher Atteste hat der Betriebsarzt die dringende Empfehlung ausgesprochen die Kollegin nicht zusätzlich zu ihrer reduzierten Wochenarbeitszeit zum Wochenenddienst heranzuziehen.
Unser AG möchte aber die Wochenenddienste massiv erhöhen und ist nicht einverstanden, dass die Kollegin keine Wochenenddienste macht.

Eine Schwerbehinderung befreit nicht von Wochenendarbeit.
Ich gehe am davon aus das in eurem Betrieb an 7 Tage die Woche gearbeitet wird.
Hier hätte meiner Ansicht nach die Empfehlung lauten sollen: Mitarbeiter xxxx darf maximal 5 Tage am Stück eingesezt werden. Hiernach haben 2 Tage ohne Arbeitsverpflichtung zu erfolgen.

Zusätzliche WE-Dienste würden aber dem Sinn und Zweck ihrer Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen entgegenwirken und die gesundheitliche Stabilität gefährden.

Wenn es nur um die Erholung geht, das kann man auch an normalen Arbeitstagen.
Soll jetzt aber nicht AG freundlich klingen, in manchen Betrieben (z.B.Pflegeinrichtungen) ist es unabdingbar das auch am Wochenende gearbeitet wird.
Und aus Erfahrung weiß ich, das einige aus unserem Personkreis der Ansicht sind, sie brauchen nicht mehr am Wochenende oder in der Nacht zu arbeiten sowie der Status der Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Diesen Zahn muss ich den Kollegen dann ziehen.

LG
Bifavi


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