"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 01.02.2022, 13:08 (vor 809 Tagen) @ DSBV

Hallo DSBV,

ein öffentliche Arbeitgeber ist zur Dokumentation im Rahmen der "Bestenauslese" verpflichtet, um den in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtgleichen Zugang zu öffentlichen Ämter überprüfbar zu gestalten. Mängel in der Dokumentation kann Probleme verursachen. ;-)
Das Landesarbeitsgericht Köln hat z.B. in seinem Urteil vom 16.09.2021 mit den Aktenzeichen 6 Sa 160/21, einiges ausgeführt, was für Dich von Interesse sein könnte.

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Gruß
Wolfgang


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