"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)

DSBV, München, Friday, 04.02.2022, 08:04 (vor 783 Tagen) @ WoBi

Danke Wobi! Also, als stv. SBV war ich ja auch bereits in einige Auswahlverfahren eingebunden und denke schon, dass die Auswahlentscheidung ordentlich dokumentiert wurde. Es ist halt die Frage, was man da rein schreibt.
Ich habe nur erfahren, dass man an meiner fachlichen Eignung keine Zweifel hat, aber im Vorstellungsgespräch hätte ich einige Fragen zwar nicht "falsch", aber taktisch nicht ganz klug beantwortet. Es ging da teilweise um "offizielle Amtslinie" vs. Privatmeinung zu einem bestimmten Thema. Nichts großes. Und natürlich habe ich die Amtlslinie referiert, aber auch eine etwas abweichende fachliche Privatmeinung mit eingebracht. Ich bilde mir aber ein, dass die Frage hieß: "Was denken Sie zu der und der Problematik? - Ein anderer Bewerber wäre halt einen Tacken besser gewesen. Man sagte so in der Art, dass Tagesform, Nervosität usw. hier einen Einfluss haben könnten, und ich solle mich deswegen nicht grämen. Jetzt ist es aber so, dass die Art meiner Behinderung durchaus einen Einfluss auf den Faktor Nervosität haben kann.
Schriftlich habe ich halt leider nichts...


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