Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung (Kündigung)

Ralf Böttcher, Tuesday, 08.02.2022, 06:51 (vor 1031 Tagen)

Hallo,

hat man als betroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer, das Recht ein Schreiben von einem Vorgesetzten an die Personalabteilung nach TVöD einzusehen und zu kopieren?

Ist ein solches Schreiben personalaktenrelevant, muss also in diese abgehefet werden, und somit vom Arbeitnehmer einzusehen oder ist es leider nicht personalaktenrelevant und darf vom Arbeitnehmer nicht eingesehen werden?

Hat da die SBV mehr Rechte und darf bzw. muss dieses Schreiben i. R. d. Anhörung sehen und darf es auch kopierej und an den Arbeitnehmer weitergeben?

Im Falle einer Kündigungsschutzklage dürfte doch der Arbeitnehmer spätestens das Recht auf Einsicht haben, oder!?

Wie ist da bitte die Rechtslage?

Dankeschön.

Grüße


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