Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung (Kündigung)

Ralf Böttcher, Sunday, 06.03.2022, 12:02 (vor 1014 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

danke dir.

Und das gilt ausnahmslos auch bei TVöD-Verträgen und bezieht sich z. B. auch auf einen Schriftsatz eines Vorgesetzten, aus dem Gründe für eine Kündigung hervorgehen und auf das Statement der SBV zu dieser Kündigung?

Nochmals danke.

Viele Grüße

Ralf


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