Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 05.03.2022, 11:39 (vor 1006 Tagen) @ Ralf Böttcher

"Der AN hat die Möglichkeit, sich bei der Einsichtnahme Notizen zu machen und auf eigene Kosten Kopien aus der Personalakte anzufertigen..." (ErfK, Kania, § 83 BetrVG Rn 4)

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&Tschüß

Wolfgang


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