Einsichts- und Kopierecht Schreiben für Kündigung (Kündigung)
"Der AN hat die Möglichkeit, sich bei der Einsichtnahme Notizen zu machen und auf eigene Kosten Kopien aus der Personalakte anzufertigen..." (ErfK, Kania, § 83 BetrVG Rn 4)
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&Tschüß
Wolfgang