Stützunterschriften für mehrere Wahlvorschläge (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 30.08.2006, 18:02 (vor 6459 Tagen) @ traute

» da wir ein klinikum sind und rund um die uhr arbeiten, zählen wochenenden ja als arbeitstage. siehst du das auch so> oder muß unterschieden werden, in welchen bereichen die MA arbeiten. verwaltung zb. mo - fr. pflegepersonal auch am we. einreichung der stützunterschriften ist donnerstag, 31.08. bis bis sonntag 0 uhr müßten dann ja die rückmeldungen für doppelte unterschriften erfolgen. sehe ich das richtig> kann der wahlvorstand auch rückgabe bis montag 04.09. beschließen>

Bei der Berechnung der drei Arbeitstage im Schichtbetrieb bzw. am Wochenende bin ich mir nicht sicher. Helfen könnte evtl. aber ein Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsrecht, wo es gleichfalls entsprechende Fristen von "drei Arbeitstagen" geben soll.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion