Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 11.03.2022, 16:49 (vor 748 Tagen) @ Ralf Böttcher

stimmt es, dass man verschiedene Beschäftigungsverhältnisse bei z.B. verschiedenen Landesbehörden bzgl. Wartezeit bzgl. Kündigungsschutz von Schwerbehinderten addieren kann und sogar muss, weil letztlich das Land der Arbeitgeber ist?

Das Eine ist die Wartezeit, das Andere die Probezeit: Dieses ist vorrangig eher arbeitsrechtliche Frage, d.h Rechtsfrage für den Personalrat – unabhängig vom einer Schwerbehinderung.

Ob hier eine Ausnahme vom Grundsatz der einmaligen Probezeit nach der früheren Festanstellung bei der Universität Frankfurt bis 31.12.2018 gilt (z.B. wg. komplett geändertem Aufgabengebiet), dürfte sich in dem Einzelfall durch „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ schnell klären lassen, da wohl arbeitsrechtliche Standardfrage.

Gruß,
Cebulon


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