Wartezeitenaddition bei verschiedenen Arbeitgebern möglich? (Allgemeines)
Auch das ist eine vorrangig rein arbeitsrechtliche Frage, also was für den örtlichen Personalrat, bzw. Fachanwalt oder Gewerkschaft, ob die schon mehrere Jahre zurückliegende Beschäftigung relevant ist oder nicht, etwa nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L zur Vorbeschäftigung. Vgl. auch BAG, Urteil vom 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - zur Berechnung der Beschäftigungszeit..
Gruß,
Cebulon