Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Einstellung)

Ralf Böttcher, Friday, 15.04.2022, 11:29 (vor 742 Tagen)

Hallo,

mal angenommen, ein SB wird mit einem befristetem Vertrag eingestellt. Der Sachgrund, auf den der Vetrag als befristet geschlossen wird, ist aber kein Sachgrund, den man zugrundelegen kann.

Nun ist der Vetrag automatisch nichtig und unbefristet.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen, auch als SB, a werden kann.

Oder?

Wann sollte ein SB dem AG mitteilen, dass er unbefristet eingestellt wurde? Erst nach den 6 Monaten Wartezeit oder auch bereits früher, da er dann, auch in der Probe- bzw. Wartezeit, nicht mehr gekündigt werden kann, da dann die Vermutung nache liegt, dass eine Kündigung seitens des AGs nur ausgesprochen wird, da sich der AN/SB auf einen Formfehler des AGs stützt, um so einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Danke.

Viele Grüẞe

Ralf


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