Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 17.04.2022, 11:51 (vor 740 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

die Urteile des BAG vom 9.3.2011 AZ 7 AZR 728/09 bzw. 7 AZR 47/10
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-728-09/
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-47-10/
sagen mir was. Sie dürfen aber nicht überinterpretiert werden. Das BAG hat der "Privilegierung" öffentlich-rechtlicher AG mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG enge Grenzen gesetzt. Im Kern dürfen nur gewählte Parlamente derartige haushaltsrechtliche Beschränkungen beschließen, die als Sachgrund gem. Nr. 7 gelten.
Die Arbeitsagentur hatte sich aber auf haushaltsrechtliche Beschränkungen berufen, die das eigene Selbstverwaltungsorgan beschlossen hatte. Diese "Selbstschaffung" haushaltsrechtlicher Zwänge hat das BAG für nicht ausreichend iSd Nr. 7 erachtet.

Der Sachgrund der Nr. 1 ("vorübergehender Arbeitsanfall") ist durch diese Urteile nicht ausgeschlossen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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