Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 16.04.2022, 11:31 (vor 713 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

hättest Du gleich geschrieben, daß es sich um die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge handelt, hätte ich Dir gleich geantwortet, daß es aus meiner Sicht überhaupt nicht so klar und eindeutig ist, daß kein Sachgrund besteht.
Insbesondere § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG (vorübergehender Arbeitsanfall) kann aus meiner Sicht durchaus zum Tragen kommen, da durchaus damit gerechnet werden kann, daß eine große Zahl an Flüchtlingen nach Beendigung der Kampfhandlungen relativ schnell wieder in die Ukraine zurückkehrt und sich somit der Betreuungsaufwand wieder spürbar reduziert.
Die Argumentation im von Dir verlinkten Forum ist da für mich nicht überzeugend.

--
&Tschüß

Wolfgang


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