Wählerliste (Allgemeines)
Hallo,
formal wird für das vereinfachte Verfahren keine spezielle Liste der Wahlberechtigten erstellt. Der AG muß aber geeignete Unterlagen zur Prüfung bereitstellen wie zB das tagesaktuell geführte Verzeichnis nach § 163 Abs. 2 SGB IX(Sachadae in LPK-SGB IX, § 20 SchbVWO Rn 21), anhand dessen die Wahlleitung die Wahlberechtigung prüft.
Dabei kann es natürlich vorkommen, daß sich Beschäftigte "outen", die ihre Schwerbehinderung/Gleichstellung bisher dem AG nicht offenbart haben.
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&Tschüß
Wolfgang