Wählerliste (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.08.2022, 12:49 (vor 631 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

§ 20 SchbVWO stellt keine speziellen Anforderungen an die Wahlleitung.
Die Versammlung ist völlig frei in der Wahl der Wahlleitung. Es muß auch kein schwerbehinderter Mensch sein (Sachadae in LPK-SGB IX, § 20 SchbVWO Rn 13).

Dies können zB erfahrene Betriebsräte oder ehemalige Wahlvorstandsmitglieder sein, die mit den Feinheiten der gesetzlichen Anforderungen vertraut sind bzw. die sich leicht einarbeiten können.

Sollte sich kein Beschäftigter zur Übernahme des Amtes bereit erklären, kann evtl. auch eine betriebsfremde Person - zB vom Integrationsamt - als Wahlleitung gewählt werden
(Sachadae a.a.O. Rn 14).

Die SBV selbst, die zur Wiederwahl antritt, kann zwar auch zur Wahlleitung gewählt werden, sollte dies mE aber unbedingt vermeiden, damit nicht der Eindruck der Beeinflussung entsteht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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