öffentlichkeit (Wahlen)

traute, Tuesday, 05.09.2006, 16:50 (vor 6454 Tagen)

am wahltag ist öffentliche stimmauszählung. wieviel öffentlichkeit ist minimum> im klartext, wie groß muß der raum sein> können "wahlordner" beschlossen werden, dass störenfriede entfernt werden können>

da schwer hörgeschädigte im wahlvorstand sind und unter umständen mit mikrofon kommuniziert werden muß, ist die frage, ob in diesem fall die öffentlichkeit von vorn herein minimiert werden kann> ist das zulässig bzw. ein verstoß gegen die WO>

traute


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion