öffentlichkeit (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 05.09.2006, 17:59 (vor 6454 Tagen) @ traute

» hans-peter,
» das BetrVG gilt bei uns nicht.
Däubler kommentiert hier die WO durch Betrachtung verschiedener Urteile.
Quelle: VGH Baden-Württemberg 2. 7. 91, PersR 92, 223.
Du bzw. dein PR hat doch bestimmt einen Kommentar zu deinem PersVG bzw. LandersPersVG. Wenn nicht, dann schleunigst besorgen - gehört zur Grundausstattung einer VP

» darf ein nicht SB wahlkandidat teilnehmen>
M.E. ja, weil er ein berechtigtes Interesse hat.

» oder der Gesamt SBV>
Wenn nicht Angehöriger des Betriebes meine ich nein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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